
Warum nur einen Bridal Look tragen, wenn dein Hochzeitstag mehr als einen besonderen Moment hat?
Der Second Look gehört mittlerweile zu den schönsten Trends moderner Hochzeiten.
Nach der Trauung und dem großen Auftritt im Brautkleid darf es am Abend leichter, cooler und ein bisschen verspielter werden. Ein kurzes Bridal Dress oder ein glamouröser Party Look gibt dir die Freiheit zu tanzen, zu feiern und deine Gäste noch einmal mit einem völlig neuen Look zu überraschen.
Bei uns kannst du ausgewählte Second Looks exklusiv mieten.
Deine Vorteile auf einen Blick
Mehr Bewegungsfreiheit
für Tanz & Party
Zweiter Wow-Look
an deinem Hochzeitstag
Designer-Style ohne Kaufpreis
Nachhaltiger
weil das Kleid mehrfach getragen wird
Kein Kleid, das danach im Schrank hängt
Flexibel & unkompliziert
für genau deinen großen Abend
Was bedeutet
"Miete"?
Bei einem vorab persönlich vereinbarten Termin (bitte nicht über den Kalender buchen), suchst du dir deine liebsten Second Looks aus, die wir gemeinsam anprobieren.
Unsere Partykleider haben in der Regel eine flexible Schnürung, sodass sie sich problemlos der jeweiligen Größe anpassen. Eine individuelle Änderung der Kleider ist nicht vorgesehen.
Sollte das Richtige dabei sein, reservierst Du es für deinen Hochzeitstermin. Der Mietzeitraum beträgt 7 Tage. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten entstehen.
Als Kaution hinterlegst du den Wiederbeschaffungswert des Kleides. Dieser wird nach Rückgabe des Kleides mit der Miete verrechnet und du bekommst die Differenz zurückerstattet.
Kriterien für die Rückgabe
Damit jede Braut ihren Second Look in wunderschönem Zustand erhält, bitten wir um einen sorgfältigen Umgang mit unseren Kleidern.
Bitte vermeide insbesondere den Kontakt mit stark färbenden Produkten wie z.B. Selbstbräuner, Make-up, starkem, dunklem Parfum direkt auf dem Stoff sowie offenem Feuer.
Das Kleid muss fristgerecht, vollständig, unbeschädigt und gereinigt zurückgegeben werden.
Sollte das Kleid eine Reparatur benötigen, bist Du dafür verantwortlich.
Bei Verlust oder nicht reparierbaren Schäden wird der entsprechende Wiederbeschaffungswert berechnet bzw. die Kaution einbehalten.
